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Anlage


Hausordnung.htm

Zu Beginn verlangt die Erstellung der Hausordnung als Anlage zum Wohnungs-Mietvertrag nur wenige Dateneingaben, um durch Angabe der Mietwohnung den Zusammenhang zum Wohnungs-Mietvertrag deutlich zu machen.

Hausordnung.htm



Muster-Hausordnung.htm

Es ist sinnvoll, dem Mieter als Anlage zum Wohnungsmietvertrag die Hausordnung vorzulegen, in der Besonderheiten des Mietobjektes berücksichtigt sind und die allgememeinen Regeln des Zusammenlebens und der gegenseitigen Rücksichtnahme visualisiert werden.

Muster-Hausordnung.htm



Muster-Hausordnung.htm

als Anlage zum Mietvertrag zum Mietobjekt

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Nimmt der Vermieter die Kaution als Barbetrag in Empfang, ist er zur Anlage getrennt von seinem Vermögen zu einem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verpflichtet. Alternativ wird die Kaution als Sparbuch oder Bankbürgschaft gefordert.

Wohnraum-Mietvertrag.htm



Schlüsselquittung.htm

Schlüssel (1 x Schließanlage)

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Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm

Üblicherweise haben Mieter von Wohnräumen die Betriebskosten nach jährlicher Abrechnung zu tragen. Gesetzliche Grundlage ist die Betriebskostenverordnung. Es ist empfehlenswert, dem Mieter die Aufstellung der Beteibskosten als Anlage zum Wohnungs-Mietvertrag zu übergeben.

Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm



Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm

Diese Anlage kann in der Mietvertragsmaschine, zugeschnitten auf die spezielle Wohnung, erstellt werden.

Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm



Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm

als Anlage zum Mietvertrag für das Mietobjekt

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Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm

Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.

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Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm

a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung;

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b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums;

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d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

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Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage.

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Untermietvertrag-Wohnraum.htm

Nimmt der Hauptmieter die Kaution als Barbetrag in Empfang, ist er zur Anlage getrennt von seinem Vermögen zu einem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verpflichtet. Die Erträge stehen dem Untermieter zu. Alternativ kann die Abstellung der Kaution als Bankbürgschaft oder Sparbuch mit Verpfändungserklärung erfolgen.

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Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm

(7) Zu den umlagefähigen Betriebskosten der Heizungs- und Warmwasserversorgung gehören insbesondere Brennstoffkosten einschließlich der Kosten für elektrischen Strom, Anfuhrkosten für Brennstoffe, Kosten für Bedienung, Reinigung, Wartung und technische Überwachung der Anlage einschließlich des Schornsteins. Ferner gehören dazu die Kosten der Verwendung von Wärmezählern, Heizkostenverteilern, Warmwasserzählern, Warmwasserkostenverteilern. Bei Versorgung mit Fernwärme sind die dafür anfallenden Kosten Heizkosten. Insbesondere zählen dazu Kosten der Wärmelieferung einer nicht zur Wirtschaftseinheit gehörenden Anlage und die Kosten des Betriebes der dazugehörenden Hausanlagen einschließlich Kosten für Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung, Pflege der Anlage, regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit einschließlich Einstellung durch einen Fachmann, Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, Kosten der Verwendung messtechnischer Ausstattung zur Verbrauchserfassung.

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Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Zusätzlich zu dieser Angabe können Sie als Anlage zum Vertrag eine Schlüsselquittung erstellen und beifügen. Oder Sie geben hier nur 'siehe Schlüsselquittung' ein.

Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm



Muster-Schlüsselquittung.htm

1 x Schließanlage

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Muster-Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Für den Ersatz verloren gegangener Schlüssel/Schließmittel bzw. den Austausch der Schließanlage, wenn durch den Verlust Missbrauch zu befürchten ist, haftet der Mieter.

Muster-Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm



Muster-Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Der Kautionsbetrag ist auf das in § 5 (1) dieses Vertrages benannte Bankkonto zu überweisen. Der Vermieter ist zur Anlage des Kautionsbetrages getrennt von seinem Vermögen zu einer für Spareinlagen mit 3 monatiger Kündigungsfrist üblichem Zinssatz verpflichtet.

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Aufstellung-Betriebskosten.htm

Die Erstellung der Betriebskostenaufstellung als Anlage zum Wohnungs-Mietvertrag verlangt nur wenige Dateneingaben. Der gesetzlich durch die Betriebskostenverordnung vorgegebene Text ist lediglich durch die Angaben zur Mietwohnung zu ergänzen.

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