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Betrag


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Der Untermieter ist verpflichtet, zur Sicherung aller Ansprüche des Hauptmieters bis spätestens zum Tag der Übergabe der Mietsache nach Maßgabe des § 551 BGB eine Mietkaution in Höhe von 1 Monatsmieten beizubringen. Das entspricht einem Betrag von 234 Euro. Die Rückgabe der Kaution an den Untermieter wird nach vertragsmäßiger Beendigung des Untermietverhältnisses fällig, spätestens jedoch 6 Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses, soweit keine Gegenansprüche des Hauptmieters bestehen.

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(1) Der Untermieter trägt die Kosten für kleinere Reparaturen an den Installationsgegenständen die seinem Zugriff unterliegen, z. B. für Elektrizität, Wasser und Gas in der Mietsache, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen bis zu einem Betrag von 60 Euro pro Reparatur, jedoch nicht mehr als 8 Prozent der Nettomiete pro Jahr.

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Zu welchem Datum und um welchen Betrag soll die Miete erhöht werden?

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Die Miete muss mindestens 12 Monate unverändert bleiben, bevor eine Erhöhung erfolgen darf. Geben Sie den Betrag ein, um den sich die Miete erhöht, die Berechnung der neuen Miethöhe erfolgt für den Vertrag automatisch.

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Betriebskostenvorauszahlungen sind in angemessener Höhe zu vereinbaren. Wollen Sie die Höhe der Vorauszahlungen auf Heizkosten extra benennen, geben Sie hier nur den Betrag für die Betriebskosten ohne Heizkosten ein.

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Sozialwohnungen sind unter Verwendung öffentlicher Fördergelder erbaute Wohnungen. Diese dürfen nur an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein vom Wohnungsamt vermietet werden und unterliegen einer Mietpreisbindung (Kostenmiete). Die Höhe der Kostenmiete darf den zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters notwendigen Betrag nicht überschreiten.

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Bei der Vermietung von Sozialwohnungen darf die Vorauszahlung auf die Betriebskosten nicht in einem Gesamtbetrag angegeben, sondern muß nach ihrer Höhe auf die einzelnen Positionen aufgesplittet im Vertrag vereinbart werden. Bitte geben Sie daher jeweils Betriebskostenart und Vorauszahlungsbetrag an, z. B. Müllentsorgung Betrag Euro, Heizung und Warmwasser Betrag Euro, Wasser Betrag Euro ...

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Zulässig ist ein Betrag von bis zu 3 Monatskaltmieten. Der Mieter kann verlangen, die Zahlung der Kaution in drei gleichen Teilbeträgen vorzunehmen, wobei der erste Teilbetrag zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

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Als Höchstbetrag für die Übernahme der Kosten für eine Kleinreparatur durch den Mieter gilt ein Betrag von 125,00 Euro als vertretbar. Es steht den Vertragsparteien jedoch frei, höhere Beträge zu vereinbaren. Reparaturen, die den vereinbarten Betrag übersteigen, gelten nicht als Kleinreparaturen und sind in vollem Umfang vom Vermieter zu tragen.

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Betrag:

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Bis zu welchem Betrag hat sich der Untermieter an in der Mieteinheit notwendig werdenden Kleinreparaturen zu beteiligen?

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Betrag pro Reparatur:

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Wie hoch ist dafür der maximale Betrag pro Jahr bezogen auf die monatliche Nettokaltmiete?

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Betriebskostenvorauszahlungen sind in angemessener Höhe zu vereinbaren. Wollen Sie die Höhe der Vorauszahlungen auf Heizkosten extra benennen, geben Sie hier nur den Betrag für die Betriebskosten ohne Heizkosten ein.

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Zulässig ist ein Betrag von bis zu 3 Monatskaltmieten. Der Untermieter kann verlangen, die Zahlung der Kaution in drei gleichen Teilbeträgen vorzunehmen, wobei der erste Teilbetrag zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

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Als Höchstbetrag für die Übernahme der Kosten für eine Kleinreparatur durch den Untermieter gilt ein Betrag von 125,00 Euro als vertretbar. Reparaturen, die den vereinbarten Betrag übersteigen, gelten nicht als Kleinreparaturen und sind in vollem Umfang vom Hauptmieter zu tragen.

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Der Mieter ist verpflichtet, zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten beizubringen, das entspricht einem Betrag von 1407,00 Euro. Der Mieter ist berechtigt, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung ist spätestens am zum Mietbeginn fällig.Die Rückgabe der Kaution an den Mieter wird nach vertragsmäßiger Beendigung des Mietverhältnisses fällig, frühestens jedoch 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, soweit keine Gegenansprüche des Vermieters bestehen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt erst nach Tilgung sämtlicher Verpflichtungen des Mieters, insbesondere derjenigen auf Zahlung von Mietzins, Mietnebenkosten und Instandsetzungskosten sowie nach Räumung und vertragsgerechter Herausgabe der Mietsache. Die Kaution darf nicht verpfändet oder abgetreten werden. Der Vermieter kann seine Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Kautionssumme wieder aufzufüllen.

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(1) Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Reparaturen an den Installationsgegenständen z. B. für Elektrizität, Wasser und Gas in der Mietsache, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen bis zu einem Betrag von 130,00 Euro pro Reparatur, jedoch nicht mehr als 8 Prozent der Jahresnettokaltmiete pro Jahr.

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Welcher Betrag wird als Kaution vereinbart?

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a) der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses, seines monatlichen Kostenanteils oder des sich bei der Abrechnung der Betriebskosten ergebenden Mehrbetrages in Höhe von einem eine Monatsmiete übersteigenden Betrag im Rückstand befindet;

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(1) Die monatliche Nettomiete beträgt 55,00 Euro. Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist zusätzlich zusammen mit der Miete zu zahlen und beträgt derzeit 19 Prozent, was einen Betrag von 10,45 Euro ergibt. Somit errechnet sich ein monatlicher Mietbetrag von 65,45 Euro brutto.

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