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Mietverhältnisses


Muster-Untermietvertrag-Wohnraum.htm

Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Schlüssel, auch solche, die der Untermieter zusätzlich auf eigene Kosten anfertigen ließ, an den Hauptmieter zu übergeben.

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Für die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

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Bei Beendigung des Mietverhältnisses trifft den Mieter die Beweislast für die fristgemäße Durchführung der Schönheitsreparaturen. Hat der Mieter die Renovierungsfristen gemäß Fristenvereinbarung vertragswidrig nicht eingehalten und sind diese somit bei Beendigung des Mietverhältnisses überschritten, schuldet der Mieter eine Endrenovierung.

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(3) Der Untermieter haftet für Schäden an der Mietsache, in Fluren und Treppenhäusern, die nach Beginn des Mietverhältnisses durch ihn, durch zu seinem Hauhalt gehörende Personen, durch Besucher, deren Anwesenheit ihm zuzurechnen ist, sowie durch Dritte, denen er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat oder durch von ihm beauftragte Handwerker oder Lieferanten schuldhaft verursacht wurden.

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(5) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Untermieter verpflichtet, in der Mietsache angebrachte Dübeleinsätze, Bohrlöcher, u. ä. zu verschließen, soweit nicht das Anbringen derselben zum vertragsgerechten Gebrauch der Mietsache unerlässlich war.

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(1) Veränderungen an der Mietsache durch den Untermieter bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Hauptmieters. Diese Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, dass sich der Untermieter zur Herstellung des Urzustandes bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet.

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§ 27 Beendigung des Mietverhältnisses

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(3) Der Untermieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche, auch selbst angeschaffte Schlüssel an den Hauptmieter herauszugeben. Anderenfalls ist der Hauptmieter berechtigt, auf Kosten des Untermieters Ersatzschlüssel zu beschaffen bzw. die Schlösser zu erneuern.

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Muster-Übergabeprotokoll.htm

Bei Übergabe der Wohnung an einen neuen Mieter oder Rücknahme bei Beendigung eines Mietverhältnisses ist es zweckmäßig, den Zustand der Wohnung und die Zählerstände in einem Protokoll festzuhalten. Das reduziert Streitpotential zwischen Vermieter und Mieter.

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Sie werden im Ablauf der Vertragserstellung nach den Daten des Vermieters, des/der Mietinteressenten, der Mietwohnung, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung gefragt und haben die Möglichkeit, beispielsweise Möblierung der Wohnung oder andere spezielle Gegebenheiten der Wohnung zu vermerken und die Höhe der Kaution festzulegen. Es kann eine beliebige Anzahl von Mietern im Vertrag erfasst werden.

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Geben Sie das Ende des Mietverhältnisses ein!

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Soll die Kündigung des Mietverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden?

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Zulässig ist ein Betrag von bis zu 3 Monatskaltmieten. Der Mieter kann verlangen, die Zahlung der Kaution in drei gleichen Teilbeträgen vorzunehmen, wobei der erste Teilbetrag zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

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Untermietvertrag-Wohnraum.htm

Zur Erstellung des Untermietvertrages sind Daten des Vermieters des Hauptmietvertrages, des untervermietenden Mieters, des/der Mietinteressenten, der Mietwohnung, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung einzugeben.

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Geben Sie das Ende des Mietverhältnisses ein!

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Zulässig ist ein Betrag von bis zu 3 Monatskaltmieten. Der Untermieter kann verlangen, die Zahlung der Kaution in drei gleichen Teilbeträgen vorzunehmen, wobei der erste Teilbetrag zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

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Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Schlüssel, auch solche, die der Mieter zusätzlich auf eigene Kosten anfertigen ließ, an den Vermieter zu übergeben bzw. in Gegenwart des Vermieters zu vernichten.

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(3) Die Vertragsverlängerung gemäß § 545 BGB bei Fortsetzung des Gebrauches der Mietsache durch den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses wird ausgeschlossen.

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(1) Für die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

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Der Mieter ist verpflichtet, zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten beizubringen, das entspricht einem Betrag von 1407,00 Euro. Der Mieter ist berechtigt, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung ist spätestens am zum Mietbeginn fällig.Die Rückgabe der Kaution an den Mieter wird nach vertragsmäßiger Beendigung des Mietverhältnisses fällig, frühestens jedoch 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, soweit keine Gegenansprüche des Vermieters bestehen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt erst nach Tilgung sämtlicher Verpflichtungen des Mieters, insbesondere derjenigen auf Zahlung von Mietzins, Mietnebenkosten und Instandsetzungskosten sowie nach Räumung und vertragsgerechter Herausgabe der Mietsache. Die Kaution darf nicht verpfändet oder abgetreten werden. Der Vermieter kann seine Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Kautionssumme wieder aufzufüllen.

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Diese Fristen beginnen jeweils ab dem Beginn des Mietverhältnisses. Lässt in besonderen Fällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der Fristen zu oder fordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist der Vermieter verpflichtet bzw. berechtigt, nach billigem Ermessen die vorstehend genannten Zeiträume zu verlängern oder zu verkürzen.

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Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die obliegenden Schönheitreparaturen durchgeführt hätte. Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter, ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen oder Schadenersatz in Geld verlangen..

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(3) Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, in Fluren und Treppenhäusern, die nach Beginn des Mietverhältnisses durch ihn, durch zu seinem Hauhalt gehörende Personen, durch Besucher, deren Anwesenheit ihm zuzurechnen ist, durch seine Untermieter sowie Dritte, denen er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat oder durch von ihm beauftragte Handwerker oder Lieferanten schuldhaft verursacht wurden.

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(5) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, in der Mietsache angebrachte Dübeleinsätze, Bohrlöcher, u. ä. zu verschließen, soweit nicht das Anbringen derselben zum vertragsgerechten Gebrauch der Mietsache unerlässlich war.

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(1) Veränderungen an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Diese Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, dass sich der Mieter zur Herstellung des Urzustandes bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet.

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(2) Nimmt der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses von ihm in die Mietsache eingebrachte Gegenstände nicht heraus, gehen sie in das Eigentum des Vermieters über. Der Vermieter kann jedoch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Der Mieter kann dafür keine Entschädigung fordern.

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§ 25 Beendigung des Mietverhältnisses

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(4) Der Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche, auch selbst angeschaffte, Schlüssel an den Vermieter herauszugeben. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters Ersatzschlüssel zu beschaffen bzw. die Schlösser zu erneuern.

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Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Im Ablauf der Vertragserstellung werden die Daten des Vermieters, des/der Mietinteressenten, Lage der Garage/des Stellplatzes, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung abgefragt. Sie können eine Kaution vertraglich vereinbaren und die Kündigungsfrist individuell eingeben.

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Geben Sie das Ende des Mietverhältnisses ein!

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Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Schließen Sie einen befristeten Mietvertrag, ist während der fest vereinbarten Laufzeit eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nicht möglich.

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Muster-Schlüsselquittung.htm

Alle Schlüssel bleiben Eigentum des Vermieters und sind diesem bei Beendigung des Mietverhältnisses auszuhändigen.

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Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach dem Ende der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 568 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Fortsetzung und Erneuerung des Mietverhältnisses nach dessen Ablauf müssen schriftlich neu vereinbart werden.

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(2) Endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. vertragswidriger Gebrauch, Zahlungsrückstände), so hat der Mieter dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die diesem durch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses entstehen, z. B. dadurch, dass die Flächen/Räume nach Auszug des Mieters zeitweilig ganz oder teilweise nicht gegen Zahlung eines Entgeltes überlassen bzw. nur zu einem niedrigeren Entgelt vermietet werden können.

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Die Rückgabe der Kaution an den Mieter wird nach vertragsmäßiger Beendigung des Mietverhältnisses fällig, spätestens jedoch 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, soweit keine Gegenansprüche des Vermieters bestehen.

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(3) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache besenrein zurück zu geben. Es ist der bei Übergabe vorhandene Zustand der Mietsache wieder herzustellen. Insbesondere sind vom Mieter in die Mietsache eingebrachte Gegenstände zu entfernen.

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Muster-Selbstauskunft.htm

Dauer des bisherigen Mietverhältnisses: ..........

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Sollte sich nach Zustandekommen eines Mietverhältnisses ergeben, dass einige Ihrer vorstehenden Angaben nicht korrekt sind, berechtigt das den Vermieter zur Anfechtung oder fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

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