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Personen


Muster-Untermietvertrag-Wohnraum.htm

Unter Hauptmieter und Untermieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen.

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Alle im Vertrag genannten Personen haben den Untermietvertrag eigenhändig zu unterschreiben.

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(2) Die Anzahl der Personen, die die Wohnung beziehen, beträgt: 1.

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(3) Der Untermieter haftet für Schäden an der Mietsache, in Fluren und Treppenhäusern, die nach Beginn des Mietverhältnisses durch ihn, durch zu seinem Hauhalt gehörende Personen, durch Besucher, deren Anwesenheit ihm zuzurechnen ist, sowie durch Dritte, denen er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat oder durch von ihm beauftragte Handwerker oder Lieferanten schuldhaft verursacht wurden.

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Muster-Untermietvertrag-Wohnraum.htm

(1) Unter Untermieter und Hauptmieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Mehrere Personen auf Untermieterseite, auch Ehegatten, haften für alle Verpflichtungen aus dem Untermietvertrag als Gesamtschuldner.

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Muster-Hausordnung.htm

Die Bedienung der Heizung darf nur durch die dafür befugten Personen erfolgen.

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Muster-Übergabeprotokoll.htm

Zur Übergabe anwesende Personen:

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Wieviele Personen werden die Wohnung beziehen?

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Sind mehrere Personen Vermieter, sind alle Personen im Vertrag zu benennen und haben diesen eigenhändig zu unterschreiben.

Wohnraum-Mietvertrag.htm



Wohnraum-Mietvertrag.htm

Sind mehrere Personen Mieter, dann sind alle Personen im Vertrag zu benennen und haben diesen eigenhändig zu unterschreiben.

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Auch wenn die Mietpartei laut Vertrag nur aus einer Person besteht, kann der Einzug mehrerer Personen (z. B. mit Kindern) vorgesehen sein.

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Von der Fläche abweichende Umlageschlüssel sind im Mietvertrag zu vereinbaren und die Betriebskostenarten zu benennen, für welche sie gelten. Denkbar ist z. B. eine Umlage der Müllgebühren nach Anzahl der die Wohnungen nutzenden Personen.

Wohnraum-Mietvertrag.htm



Wohnraum-Mietvertrag.htm

Hier können Sie zusätzliche personen- oder objektbezogene Vereinbarungen treffen, z. B. Genehmigung von Haustierhaltung o.a.

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Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm

7. Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs

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Untermietvertrag-Wohnraum.htm

Wieviele Personen werden die Mieträume beziehen?

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Untermietvertrag-Wohnraum.htm

Umlageschlüssel: (Müllgebühr nach Anzahl der wohnhaften Personen)

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Bei Personenmehrheit sind alle Personen im Vertrag zu benennen, haben diesen eigenhändig zu unterschreiben und haften gesamtschuldnerisch.

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Bei Personenmehrheit sind alle Personen im Vertrag zu benennen.

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Geben Sie die Anzahl aller einziehenden Personen (Vertragspartner und mitziehende Personen) an.

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Von der Fläche abweichende Umlageschlüssel sind im Mietvertrag zu vereinbaren und die Betriebskostenarten zu benennen, für welche sie gelten. Denkbar ist z. B. eine Umlage der Müllgebühren oder der Kosten für Allgemeinbeleuchtung nach Anzahl der die Wohnungen nutzenden Personen.

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Untermietvertrag-Wohnraum.htm

Hier können Sie zusätzliche, personen- oder objektbezogene Vereinbarungen treffen, z. B. Genehmigung von Haustierhaltung o.a.

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Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm

Unter Mieter und Vermieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen.

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Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm

Alle im Vertrag genannten Personen haben den Mietvertrag eigenhändig zu unterschreiben.

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(2) Die Anzahl der Personen, die die Wohnung beziehen, beträgt: 2.

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Müllgebühr nach Anzahl der wohnhaften Personen

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(3) Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, in Fluren und Treppenhäusern, die nach Beginn des Mietverhältnisses durch ihn, durch zu seinem Hauhalt gehörende Personen, durch Besucher, deren Anwesenheit ihm zuzurechnen ist, durch seine Untermieter sowie Dritte, denen er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat oder durch von ihm beauftragte Handwerker oder Lieferanten schuldhaft verursacht wurden.

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Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm

(1) Unter Mieter und Vermieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Mehrere Personen auf Mieterseite, auch Ehegatten, haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

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Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Bei Personenmehrheit sind alle Personen im Vertrag zu benennen und haben diesen eigenhändig zu unterschreiben.

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Muster-Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Unter Mieter und Vermieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren natürlichen Personen bestehen.

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Muster-Selbstauskunft.htm

Anzahl der einziehenden Personen: ......

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